
(...) Die Bezahlung der EU-Beamten ist füEU-Beamtenich geregelt, also unabhängig davon, aus welchem Mitgliedsstaat die Beamten kommen, und erfolgt nach einer einheitlichen Gehaltstabelle, die 16 Besoldungsgruppen umfasst. Für die Alterversorgung wurde ein Fonds eingerichtet, in den die Beamten einen Teil ihres Gehalts einzahlen. (...)