
(...) Souveräne Staaten, die weiterhin die finanzpolitische Hoheit in ihrem jeweiligen Land haben, haben eine gemeinsame Währung. Das heißt ganz konkret, weder die Kommission noch das Europäische Parlament waren bisher bei der Überprüfung der Einhaltung der Stabilitätskriterien einbezogen, sondern die am EURO teilnehmenden Staaten haben sich gegenseitig kontrolliert. (...)