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Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.