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Markus Ferber
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Frage von Günzrt G. •

Frage an Markus Ferber von Günzrt G.

Sehr geehrter Herr Ferber,

meine Frage lautet: ich habe ein Haus gebaut, auf einem Grundstück der Stadt München , dafür zahle ich erbbauzins, 460 € im Monat. Und es wird ständig mehr. Eigentlich ist doch die Stadt Eigentümer, aber ich muss die Grundsteuer auch noch zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legitim sein soll. Meine Frage, wenn dich die Stadt ein Grundstück vermietet, dann muss sie doch auch für die Grundsteuer aufkommen, oder?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie dies rechtlich beantworten könnten. So wie mir geht es tausende Münchner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 2. August zur Steuerschuld hinsichtlich der Grundsteuer.

Das Grundsteuergesetz (GrStG) ist in dieser Frage eindeutig. In Paragraph 10(2) des Grundsteuergesetzes heißt es:

„Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet ist, ist auch Schuldner der Grundsteuer für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks.“

Entsprechend müssen Sie als Inhaber des Erbbaurechts für die Grundsteuer aufkommen.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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