Frage an Markus Büchler von Helmut T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Büchler,
die Verpflichtung des Staates, die Bürger/innen zu schützen ergibt sich aus dem Grundgesetz. Die STVO ist ein Gesetz des Bundes und sieht für LKW über 7,5 zul. Gesamtgewicht eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor. Der bayerische Innenminister ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h bei LKW zufrieden. LKW im Eigentum der BRD fahren ohne den in der EU vorgeschriebenen Tempobegrenzer mit über 90 km/h, weil sie dafür nicht belangt werden, viele andere auch. Mit 90 km/h erreicht der LKW sein nächstes Ziel wenige Minuten früher. Mit 80 km/h verbraucht er weniger Kraftstoff; ist die Wahrscheinlichkeit, dass er einen Unfall verursacht, geringer; sind dessen Folgen geringer; weniger Unfälle dürfte die Zahl der Toten und Verletzten senken, siehe GG; die Reparaturen werden seltener, die Laufzeit des LKW verlängert sich, der Fahrer schont seine Nerven. Gelten die Gesetze des Bundes in Bayern, für wen gelten sie, für wen nicht? Wer wundert sich, der solches säht, was daraus wächst.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel

