Dr. Markus Büchler Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Markus Büchler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Markus Büchler von Sebastian H. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Ist ihnen die App „Luca“ bekannt? Wenn ja:
Ist ihnen die Diskussion um Datenschutz, IT-Sicherheit und missbrauch von Opensource Lizenzen bekannt und wie ist Ihre Meinung zu den genannten Themen und der App?

Wie stehen sie zum Thema Videoüberwachung? Es gibt in Deutschland immer mehr Videokameras, doch nur ein Bruchteil teil der Kameras wird auch AKTIV überwacht. Schafft dies Ihrer Meinung nach ein falsches Sicherheitsgefühl? Wie möchten sie damit umgehen?

Wie stehen sie zum gerade diskutieren Verbot von verschlüsselter Kommunikation bzw. von der Pflicht „Hintertüren“ in die Verschlüsselung einzubauen?

Welche Social-Media Tools (Facebook, Twitter, Instagram etc.) nutzen sie und warum? Welche Social-Media Tools nutzen sie persönlich und welche werden von einem Team betreut? Haben sie sich mit den Vor und Nachteilen und den Datenschutz Themen der von Ihnen verwendeten Social Media Tools beschäftigt und was waren hier Ihre Erkenntnisse?

Wie stehen sie zu § 202c StGB (Hackingparagraph)? Haben sie schon von diesem Gesetz gehört? Wenn ja, wie ist Ihre Meinung dazu?

Dr. Markus Büchler Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Fragen.

Mir ist du Luca-App, sowie die Kritik daran bekannt. Wir als Grüne Landtagsfraktion waren von Beginn an aufgrund der genannten Probleme gegen die Einführung der Luca-App auf Landesebene und sehen deren Einführung immer noch als eine enorme Verschwendung von Steuergeldern an. Für eine ausführliche Stellungnahme verweis ich gerne auf die Artikel meines Kollegen (zu finden hier und hier), sowie unseren Antrag von 2022, in dem wir fordern die Lizenz der Luca-App nicht zu verlängern.

Zum Verbot von verschlüsselter Kommunikation: Wir als Grüne sind grundsätzlich gegen die Einführung von geplanten Sicherheitslücken und „Hintertüren“ in verschlüsselter Kommunikation, da diese immer auch von Kriminellen genutzt werden kann.

Die Einführung des §202c StGB sehe ich nach wie vor kritisch. Statt einer Verschärfung wäre zunächst eine Evaluation des entsprechenden Paragrafen sinnvoll und angebracht gewesen. Generell schließe ich mich meinem Kollegen Konstantin von Notz und seiner Einschätzung zum §202c StGB an: https://gruen-digital.de/2015/03/hackerparagraph-verschaerfung-statt-evaluierung/

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