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Mark Helfrich
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Frage von Christian S. •

Was tut der Bundestag, um das faktische Textilrecycling in Deutschland der gültigen EU-Richtlinie anzupassen?

Seit Anfang dieses Jahres gilt eine neue Richtlinie nach der Textilien recycelt werden sollten. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008L0098-20240218) Die Dithmarscher AWD forderte uns Verbraucher allerdings auf, Textilien im Restmüll zu entsorgen. Für viele dürfte dies ein Anlass zur Politikverdrossenheit sein: "Die wissen mal wieder nicht was sie tun".

Nach meinen Recherchen sind die zuständigen Kommunen schlicht überfordert. Welche Maßnahmen können Sie benennen, damit dieser Widerspruch der aktuellen Politik aufgehoben wird?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S., 

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Nachricht. Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Textilrecycling ist weiterhin ein aktuelles Thema, das ich – als umwelt- und klimapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion – fachlich verantworte.

Mit der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 1. Januar 2025 eine getrennte Sammlung von Alttextilien einzuführen. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das stoffliche Recycling zu stärken und die Entsorgung über den Restmüll zu vermeiden. Damit hat die EU einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen, der von den Mitgliedstaaten – und somit auch von Deutschland – in nationales Recht umgesetzt werden muss.

In Deutschland ist der europäischen Vorgabe bereits im nationalen Rahmen Rechnung getragen worden: Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien ab dem 1. Januar 2025 gesetzlich verankert. Der Deutsche Bundestag und wir als CDU/CSU-Fraktion begleiten diesen Umsetzungsprozess auch durch finanzielle Förderprogramme, die auf eine verbesserte Infrastruktur und Rückführung der Materialien zielen. Zudem prüfen mehrere Länder und Verbände derzeit, wie illegale Sammelstrukturen unterbunden und seriöse Rücknahmesysteme gestärkt werden können

In Deutschland liegt die praktische Umsetzung dieser Vorgaben grundsätzlich in der Verantwortung der Kommunen bzw. der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Viele von ihnen arbeiten bereits an Lösungen, etwa durch die Einführung von Sammelcontainern oder Kooperationen mit zertifizierten Textilverwertungsunternehmen. Gleichwohl ist es richtig, dass in manchen Regionen noch erheblicher Nachholbedarf besteht – sowohl was die Sammlung als auch die Verwertung betrifft. 

Auch ich persönlich vertrete hierbei den Standpunkt der EU, dass höhere Recyclingquoten bei Textilien und das Schließen von Kreisläufen voranzutreiben sind. Es braucht hierbei aber keine neuen bürokratischen Vorschriften, sondern praxistaugliche Lösungen vor Ort. Damit die EU-Vorgaben beim Textilrecycling also realistisch umsetzbar bleiben, unterstützen wir als Bund die Kommunen verstärkt bei der Umsetzung.

Ich bedanke mich für Ihren Hinweis und für Ihr Engagement für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Mark Helfrich

 

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