Die entsprechenden Zahlungen sind bei den Beschäftigten einschließlich Nachzahlungen seit April 2026 bereits angekommen.
Ich bitte auch im Interesse derjenigen, die das alles erarbeiten, umsetzen, in Verbändebeteiligungen bewerten und im Gesetzgebungsverfahren in Landesregierung und im Landtag zu beraten haben, um ein wenig Verständnis.
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.
Der Vergleich der Alimentation mit anderen Bundesländern hat übrigens im Kern keinen Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.

