Urteil Bundesverfassungsgericht 2025, Gesamtbesoldung NRW verf assungswidrig zu niedrig?
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk,
recht herzlichen Dank für ihre Antwort.
Bezugnehmend auf ihre Antwort muss man jedoch anmerken, dass bezüglich der Höhe des Gesamtgefüges (Grundbesoldung, Familienzuschlag, Zuschläge etc.) der Besoldung zwischen Brandenburg und NRW trotz alledem ein großer Unterschied besteht. Brandenburg kennt keine Mietstufen. Erst bei 3 und "mehr Kindern" UND Mietstufe 4 und höher ist der FAMILIENZUSCHLAG in NRW etwas höher als in Brandenburg. Letztlich liegt trotz alledem NRW in der GESAMTBESOLDUNG WEIT HINTER Brandenburg. Der Presse kann man entnehmen, dass Brandenburg zukünftig verfassungsgemäß alimentieren möchte. Das bedeutet somit, dass Brandenburg ja dann momentan verfassungswidrig alimentiert! Diesen Zustand will Brandenburg ja nun auch für die Jahre 2004 bis 2025 "heilen", indem ein Gesetz zwecks Nachzahlung verabschiedet werden soll. Da NRW ja besoldungstechnisch hinterher "hinkt", müsste ja die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig sein, oder?

