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Marcus Optendrenk
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Frage von Robert S. •

Wie bewerten Sie Ihre Antwort vom 09.04.2026 zur amtsangemessenen Alimentation im Hinblick auf Urteil des BVerfG, Widerspruchswelle in NRW und des aktuellen Entwurfs des Bundes?

Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk,

wie bewerten Sie Ihre Antwort vom 09.04.2026 im Nachgang zur kürzlich veröffentlichen Besoldungsreform des Bundes?

Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien zur amtsangemessenen Alimentation erlassen, welche sich auch nachrechnen lassen. Demnach muss das Land NRW die Besoldung, auch unter Berücksichtigung eines höchst umstrittenen Partnereinkommens, erheblich anpassen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass NRW mittlerweile nahezu Schlusslicht in der Besoldung ist. Die bloße Übernahme von Tarifergebnissen seit 2013 ist hierfür kaum ausreichend.

Vielen herzlichen Dank.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S., die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. In einem zweiten Schritt werden wir in diesem Jahr notwendige Änderungen aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils auf den Weg bringen. Die Situation ist aber insofern mit dem Bund nicht vergleichbar, als wir 2022 bereits erhebliche Anpassungen aufgrund des Karlsruher Urteils von 2020 vorgenommen hat, während der Bund seit 2020 nichts gemacht hat. Wir werden zudem eine grundlegende Dienstrechtsreform in den nächsten Wochen auf den Weg bringen, um auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der finanzielle Rahmen wird allerdings durch die ökonomische Situation in Deutschland deutlich begrenzt. Die Vorteile des öffentlichen Dienstes, unter anderem Beschäftigungssicherheit, gewinnen in diesen Zeiten zurecht an Bedeutung. In vielen Teilen des Arbeitsmarktes kann davon derzeit leider nicht die Rede sein. Auch das muss sich wieder ändern. 
Herzliche Grüße 

Marcus Optendrenk 

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