Privaten und institutionellen Kommissionen und Untersuchungsgremien sollen zukünftig von einer staatlichen, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzten Aufarbeitungskommission unterstützt werden. Diese darf sich nicht nur auf Kirchen, sondern sollte sich auch auf Bereiche wie den Sport und die freie Wohlfahrtspflege beziehen.
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