Soweit sich öffentliche Stellen auf das Hausrecht berufen, ist zu beachten, dass dieses - wie alles staatliche Handeln - nur im Einklang mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden kann. Hierüber entscheiden die Verwaltungsgerichte.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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