Frage von Albee B. • 02.05.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.05.2023
Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Das Fälschen amtlicher Dokumente ist eine Straftat.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die speziell gegen kinderpornografische Inhalte gerichtete Strafvorschrift des § 184b StGB sind bislang in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht geäußert worden
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten