Eine gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung umfasst auch eine diskriminierungsfreie Teilhabe und ein Verbot der Altersdiskriminierung. Allein wegen des Alters darf kein Mensch benachteiligt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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