Wie bewertet das PKGr mögliche Deutschlandbezüge im Epstein-Komplex, wenn fremdsprachige US-Unterlagen zunächst ungeprüft blieben?
Sehr geehrter Herr Henrichmann,
in Ihrer Antwort vom 28.10.2026 schreiben Sie, wesentliche Beteiligungen deutscher Akteure seien bisher nicht bestätigt, und verweisen auf die US-Veröffentlichungen.
Das US-Justizministerium erklärte am 30.01.2026, dass fremdsprachige Dokumente zunächst nicht geprüft oder veröffentlicht wurden (Schreiben an den Kongress, S. 5). Ein US-Bundesgericht beanstandete diese Begründung am 16.09.2026 (Phang v. Blanche, Az. 1:26-cv-01417).
Daher meine Fragen:
1. Wie belastbar ist die Einschätzung zu Deutschlandbezügen, solange der Auswertungsstand dieser Unterlagen unklar ist?
2. Welche Möglichkeiten hat das PKGr, die Prüfung solcher Bezüge und den Informationsaustausch mit US-Diensten zu kontrollieren?
3. Wie wird die Rechtmäßigkeit einer Auskunftsverweigerung gegenüber dem PKGr unabhängig überprüft?
Mir geht es nicht um geheime Inhalte, sondern um wirksame demokratische Kontrolle.
Mit freundlichen Grüßen

