Was passiert noch mit der Grundsteuer
Versprochen wurde ein Grundsteuer zu reformieren der für die Bürger keine grosse zusätzliche Belastung hätte verursachen sollen. Tatsache ist dass wir, Mein Mann und ich, für unsere Haus das dreifache bezahlen mussen. Von ca.300 Euro, auf ca.900 Euro im Jahr. Beweise kann ich vorlegen.
Und wo ist das versprechen geblieben?
Sie werden antworten dass Sie nichts dafür können, das diese Gesetz schon vor lange Zeit entschieden wurde, aber uns bleibt die hohe Belastung und die sicherheit wieder einmal von der Politik reingelegt geworden sind.
Hundertausend haben protestiert und nichts ist passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. S.
Sehr geehrte Familie S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Zunächst einmal: Die Neugestaltung der Grundsteuer war ja aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte, weil einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten anderer profitiert haben. Ziel der CDU-Landtagsfraktion war eine verfassungskonforme, nachvollziehbare und im Bereich der jeweiligen Kommune insgesamt aufkommensneutrale Lösung mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand.
Nach Abwägung verschiedener Modelle haben wir im baden-württembergischen Ansatz unter anderem auf Initiative der CDU-Fraktion einen Abschlag von 30 Prozent auf Wohngrundstücke eingeführt durchgesetzt, um selbstgenutztes Wohnen angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig war von Beginn an klar, dass es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen wird, wenn man die bisherige Steuerlast als Vergleichsgröße heranzieht. Aber diese war gerade nicht verfassungskonform, so dass der Vergleich nur eingeschränkt aussagekräftig ist.
Ein entscheidender Hebel liegt bei den Kommunen: Sie legen die Hebesätze fest und können damit die Aufkommensneutralität herstellen sowie die Belastung vor Ort steuern. Das Land selbst hat darauf keinen direkten Einfluss.
Künftig wollen wir den Kommunen bei der Grundsteuer zusätzlichen Gestaltungsspielraum eröffnen. Mit einem gesonderten Hebesatz sollen sie die Möglichkeit erhalten, übermäßige Belastungen von Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngrundstücken infolge der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform abzufedern. Abschläge, die sich für einzelne Grundstücke aus Daten staatlicher IT-Systeme ergeben, werden zudem mit der nächsten Hauptfeststellung automatisiert berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

