Können Sie mir erklären, warum psychotherapeutische Behandlungen gekürzt werden sollen?
Sehr geehrter Herr Hagel,
es ist mir unverständlich, warum psychotherapeutische Hilfen immer mehr gekürzt werden sollen, obwohl diese Hilfen immer wichtiger werden. Immer mehr Menschen sind auf Grund ihrer Umweltängste, Überlastung bei der Arbeit, Mobbing, Sucht, Suizidversuch, verarbeiten von schweren Krankheiten, Traumas auf diese Behandlungen angewiesen. Als ich aufgrund Überlastung durch Pflege meiner Mutter, Stellvertretender Leitung eines 5 gruppigen Kigas (Leitung ist auch psychisch erkrankt) und Familie an meine Grenze stieß, war ich froh, dass zufälligerweise bei einer Therapeutin ein Platz für mich frei wurde. Ich finde es schlimm, dass immer mehr an uns Menschen eingespart wird, obwohl wir sehr viele Steuern und Versicherungen zu zahlen haben. Leider kommt dieses Geld auch vielen Menschen zugute, die noch nie in Deutschland in die Kasse eingezahlt haben. Und somit trifft es wieder die, die schon ihr Arbeitsleben lang arbeiten.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Anfrage über abgeordnetenwatch.de und die Schilderung Ihrer persönlichen Erfahrungen. Die von Ihnen geschilderte Situation zeigt sehr eindrücklich, wie schnell Menschen an ihre Grenzen kommen können und wie wichtig es ist, dann rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen psychotherapeutischen Versorgung im Land ist uns als CDU-Landtagsfraktion gerade in einer Zeit, in der Belastungen im Alltag, im Beruf oder durch familiäre Situationen zunehmen, ein wichtiges Anliegen. Die Gesundheitspolitiker unserer Fraktion verfolgen die Entwicklungen in diesem Versorgungsbereich daher mit großer Aufmerksamkeit, insbesondere auch vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses und des anstehenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
In diesem Zusammenhang muss ich allerdings auch deutlich darauf hinzuweisen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht in der politischen Gestaltungshoheit liegt, sondern im Wesentlichen der gemeinsamen Selbstverwaltung, also der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, obliegt. Dementsprechend hat kein politisches Gremium, sondern der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) am 11. März 2026 im Rahmen eines Schiedsverfahrens eine Anpassung der Psychotherapeuten-Vergütung vorgegeben, die auf der aktuellen Kostenstrukturerhebung 2023 des Statistischen Bundesamtes basiert. Dabei wurde – trotz rechnerisch möglicher Absenkung um 9,97 % – im Rahmen des Gestaltungsspielraums des EBA eine Reduzierung um 4,5 % beschlossen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 % erhöht, um der Entwicklung der Personalkosten Rechnung zu tragen. Außerdem sind verschiedene Leistungen, wie etwa probatorische Sitzungen, explizit von der Kürzung ausgenommen. In Summe geht nach aktuellen Prognosen das Institut des Bewertungsausschusses auf Grundlage dessen und unter der Annahme unveränderter Leistungsmengen für 2026 von einer leicht positiven Entwicklung der Gesamthonorare um 0,8 % aus.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit, ob der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) rechtmäßig zustande gekommen ist. Sollten Rechtsverstöße vorliegen, kann das BMG innerhalb von zwei Monaten eine Beanstandung aussprechen; bis dahin bleibt der Beschluss vorläufig in Kraft. Zudem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Klage gegen die Entscheidung des EBA erhoben. Diese Klage wird unter anderem auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützt.
Vor diesem Hintergrund sind die von Ihnen angesprochenen Herausforderungen einer direkten politischen Gestaltung durch den Landtag oder die Landesregierung weitgehend entzogen. Umso mehr freut uns, dass sich die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den letzten Jahren dynamisch entwickelt hat: Während im Jahr 2014 bundesweit noch 27.125 Behandlerinnen und Behandler registriert waren, sind es Ende 2025 bereits 41.937. Damit stellen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte Gruppe im Versorgungssystem dar. Aktuell liegt in keinem Bereich der psychotherapeutischen Bedarfsplanung eine Unterversorgung vor, was auf eine anhaltend hohe Attraktivität des Berufsfeldes hindeutet. Es liegt in der Verantwortung des (Erweiterten) Bewertungsausschusses, die Auswirkungen seiner Beschlüsse auf die Versorgung der Versicherten mit vertragsärztlichen Leistungen zu analysieren und bei Bedarf gegenzusteuern, um diese Attraktivität zu bewahren.
Ich versichere Ihnen, dass wir uns der Bedeutung und des Werts der psychotherapeutischen Versorgung sehr bewusst sind. Psychotherapie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt von Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Land – sei es durch Begleitung in akuten Krisen, Unterstützung bei der Bewältigung langfristiger Belastungen oder Förderung persönlicher Entwicklung. Die Arbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ein zentraler Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung. Dieses Angebot soll und muss es auch zukünftig in bedarfsgerechtem Umfang in Baden-Württemberg geben.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

