Unterstützen Sie den Bürokratieabbau zum Nachteil des Naturschutzes? Unterstüten Sie die Abschaffung des Klagerechts für Naturschutzverbände?
Zur 1. Frage, bisher hat die Bundespolitik Bürokratiabbau veranlassst, der aber sich meisten nachteilig für den Naturschutz auswirkt. Müssen wir das mit Ihnen als Ministerpräsident in Baden Württemberg auch erwarten?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Abbau unnötiger Bürokratie ist für uns kein Selbstzweck und richtet sich nicht gegen den Naturschutz. Baden-Württemberg verfügt über eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft, deren Schutz für uns ein zentraler politischer Auftrag ist. Deshalb stehen wir für einen pragmatischen und wirksamen Naturschutz mit klaren, praktikablen Regeln, die in der Praxis auch umsetzbar sind.
Wenn wir über Bürokratieabbau sprechen, geht es vor allem darum, Verfahren zu vereinfachen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Davon profitieren im Übrigen auch Projekte des Natur- und Klimaschutzes, die häufig selbst unter langen und komplexen Verfahren leiden. Unser Ziel ist daher mehr Effizienz in den Verfahren, ohne die materiellen Schutzstandards für Natur, Artenvielfalt und Landschaft zu senken.
Zum Klagerecht von Naturschutzverbänden vertreten wir die Auffassung, dass Rechtsschutz grundsätzlich in erster Linie denjenigen zustehen sollte, die von einem Vorhaben unmittelbar betroffen sind. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Verbände eine wichtige Rolle in der fachlichen Diskussion und im Beteiligungsverfahren spielen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, die bestehenden Regelungen zum Verbandsklagerecht zu überprüfen und darauf zu achten, dass Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten einerseits gewährleistet bleiben, andererseits aber wichtige Projekte von öffentlichem Interesse nicht übermäßig verzögert werden. Dabei geht es uns um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen effektiver Beteiligung, Rechtssicherheit und zügigen Verfahren.
Darüber hinaus wollen wir für besonders wichtige Vorhaben verstärkt das Instrument der Legalplanung nutzen. Dadurch kann der Gesetzgeber selbst Planungssicherheit schaffen und Verfahren beschleunigen, wenn Projekte von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit sind.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

