Aussetzung der Abgeordnetenentschädigung 2026
Im Landtag von Baden-Württemberg wurde namentlich über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (PDF) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes abgestimmt. Die AfD wollte damit die für Juli 2026 vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenbezüge für ein Jahr aussetzen. Betroffen wären die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung, die steuerfreie Kostenpauschale sowie der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung gewesen.
Nach den geltenden Regelungen wird die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Baden-Württemberg angepasst. Die Kostenpauschale orientiert sich an der allgemeinen Preisentwicklung, der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Anpassungen sollten nach dem Gesetzentwurf der AfD nur für das Jahr 2026 ausgesetzt werden.
Die Abstimmung stand in direktem Zusammenhang mit einer früheren Entscheidung des Landtags: Am 10. Juni 2026 hatten Grüne, CDU und SPD gemeinsam beantragt, das bestehende Verfahren zur jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für die Jahre 2026 bis 2030 fortzuführen. Über diesen Antrag war ebenfalls namentlich abgestimmt worden.
In der Schlussabstimmung stimmten 35 Abgeordnete für den Gesetzentwurf und 112 dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
