Inwiefern fällt die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für (digitale!) Buchungsbelege und Rechnungen unter Bürokratieabbau?
Sehr geehrte Frau Wallstein,
das Bürokratieentlastungsgesetz IV verbuchen Sie als politischen Erfolg. Teil davon ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege & Rechnungen.
Sie sprachen an, dass laufende Ermittlungen davon nicht beeinträchtigt würden. Die Aufbewahrungsfrist von 8 J. ist aber viel kürzer angesetzt als die strafrechtliche Verjährungsfrist von 15 J. Die Ausnahme der Ermittlungen von Steuerkriminalität bezieht sich zudem nur auf bereits laufende, nicht aber auf künftige Verfahren, d.h. wenn Ermittler innerh. der Verjährungsfrist Nachforschungen anstellen, kann es sein, dass die entspr. Beweise bereits vernichtet wurden.
Es geht hier zudem großt. um digitale Daten, deren Speicherung fast nichts kostet. Die einzigen Profiteure der vorzeitigen Löschung sind Wirtschaftskriminelle. 950 Mio.€ Entlastung stehen in keinem Verhältnis zu den Milliarden, die Steuerzahlern so gestohlen werden. Inwiefern fällt dieser Punkt unter Bürokratieabbau für Bürgeri*innen?