Inwiefern fällt die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für (digitale!) Buchungsbelege und Rechnungen unter Bürokratieabbau?
Sehr geehrte Frau Wallstein,
das Bürokratieentlastungsgesetz IV verbuchen Sie als politischen Erfolg. Teil davon ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege & Rechnungen.
Sie sprachen an, dass laufende Ermittlungen davon nicht beeinträchtigt würden. Die Aufbewahrungsfrist von 8 J. ist aber viel kürzer angesetzt als die strafrechtliche Verjährungsfrist von 15 J. Die Ausnahme der Ermittlungen von Steuerkriminalität bezieht sich zudem nur auf bereits laufende, nicht aber auf künftige Verfahren, d.h. wenn Ermittler innerh. der Verjährungsfrist Nachforschungen anstellen, kann es sein, dass die entspr. Beweise bereits vernichtet wurden.
Es geht hier zudem großt. um digitale Daten, deren Speicherung fast nichts kostet. Die einzigen Profiteure der vorzeitigen Löschung sind Wirtschaftskriminelle. 950 Mio.€ Entlastung stehen in keinem Verhältnis zu den Milliarden, die Steuerzahlern so gestohlen werden. Inwiefern fällt dieser Punkt unter Bürokratieabbau für Bürgeri*innen?

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anmerkung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre dient in erster Linie der spürbaren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese Betriebe tragen einen erheblichen Teil der administrativen Lasten in Deutschland. Die Vorhaltung und Archivierung alter Buchungsunterlagen, selbst in digitaler Form, verursacht Aufwand und bindet Ressourcen, die an anderer Stelle produktiver eingesetzt werden könnten.
Selbstverständlich wurde bei der Gesetzgebung berücksichtigt, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht behindert werden dürfen. Bereits laufende Verfahren sind ausdrücklich ausgenommen. Auch künftig können Ermittlungsbehörden, wenn erforderlich, auf andere Beweismittel zugreifen. Zudem wird das Inkrafttreten der Regelungen für Steuerpflichtige, die der Aufsicht der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, um ein Jahr hinausgeschoben.
Wir sind überzeugt, dass Bürokratieabbau nicht nur Unternehmen, sondern letztlich auch Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt: Effizientere Strukturen und geringere Kosten können sich positiv auf Beschäftigung, Investitionen und Innovationen auswirken.
Uns ist bewusst, dass ein Missbrauch des Gesetzes unbedingt verhindert werden muss. Dennoch darf der Abbau von Bürokratie nicht daran scheitern. Insbesondere, weil das Gesetz mit Maßnahmen wie dem digitalen Arbeitsvertrag, der digitalen Steuerbescheinigung und weiteren Regelungen den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Maja Wallstein