Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Jutta F. •

Haben Sie am 10.07. für oder gegen die umstrittene Krankenkassenreform gestimmt? Wie konnten Sie die rund 300 Seiten Änderungen in so kurzer Zeit prüfen?

Sehr geehrter Herr Karaahmetoğlu,

ich bin seit fast 40 Jahren als Sozialpädagogin und Bewährungshelferin tätig, habe eine Tochter, die jetzt nach fast 10 Jahren ihr Psychologiestudium und ihre Therapeutenausbildung mit Approbation abgeschlossen und in einer Praxisgemeinschaft angefangen hat. Ich erlebe ihre tiefe Frustration angesichts der Änderungen im Psychotherapiegesetz. Es macht einfach nur fassungslos, dass wider besseren Wissens und zutiefst menschenverachtend die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zurückgefahren wird auf den Stand vor 1999. Offenbar hat das Parlament auch einen 1 Tag vorher erlassenen Gerichtentscheid einfach gestrichen. Wie ist dies in einer Demokratie möglich? Ein Gesetz mit so gravierenden Folgen im Schnellverfahren durchzupauken wird sich an der Wahlurne rächen. Die Unterschriftenaktion des Psychotherapieverbunds erzielte eine halbe Million Stimmen. Die werden spürbar sein.

Macit Karaahmetoglu
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage und die ehrlichen, sehr deutlichen Worte. 

Ich möchte Ihnen nichts beschönigen: Die Reformen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verlangen der Psychotherapie schmerzhafte Kompromisse ab. Als Regierungsfraktion standen wir jedoch vor einer historisch beispiellosen Finanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem prognostizierten Defizit von bis zu 44 Milliarden Euro im Jahr 2030. Ohne Gegenmaßnahmen wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf unzumutbare 4,8 Prozent gestiegen – eine jährliche Mehrbelastung von rund 800 Euro für einen Durchschnittsverdiener. Da sich die GKV-Ausgaben für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen in den letzten zehn Jahren auf 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt haben, war dieser Bereich leider nicht von den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auszunehmen.

Ihren Vorwurf eines unbarmherzigen Verfahrens und Ihre Fragen zu den parlamentarischen Abläufen nehme ich sehr ernst. Ich möchte Ihnen offen erklären, was im Gesetzgebungsprozess tatsächlich passiert ist:

Der Gesetzgebungsprozess war extrem dynamisch und von harten Verhandlungen geprägt. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir bis zur letzten Minute für den Erhalt von Verbesserungen für die Psychotherapie gekämpft. Dass bestimmte, bereits ausverhandelte Schutzregelungen im finalen Gesetzestext am Ende fehlten, lag an einer drohenden Verfassungsklage der Grünen. Eine solche Klage hätte das gesamte Gesetz und damit die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge kurz vor dem Beschluss gefährdet.

Um die mühsam erkämpften Verbesserungen im Volumen von über 100 Millionen Euro dennoch rechtssicher umzusetzen, haben wir einen anderen, demokratischen Weg gewählt: Wir haben parallel zum Gesetz einen bindenden Entschließungsantrag beschlossen. Darin verpflichten sich die Koalitionsfraktionen, die zusätzlichen Schutzregelungen direkt in der ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause gesetzlich zu verankern.

Wir haben im parlamentarischen Verfahren strikte rote Linien eingezogen, um Patient:innen und Therapeut:innen abzusichern:

  • Schutz laufender Behandlungen: Begonnene Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 starten, beantragt oder genehmigt werden, dürfen ohne jegliche Honorarkürzung und ohne Behandlungsabbruch bis zum regulären Ende fortgeführt werden.
  • Schutz vulnerabler Gruppen: Psychotherapien für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Menschen (nach KSVPsych-Richtlinie) bleiben dauerhaft und unbegrenzt extrabudgetär. Auch dringliche Fälle, deren Kriterien bis Ende 2026 neu definiert werden, werden weiterhin ohne Budgetierung bezahlt.
  • Kein Abfließen der Honorare: Das in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführte Geld bleibt per Gesetz exklusiv für die Psychotherapie reserviert. Es darf nicht von anderen Arztgruppen (wie Haus- oder Fachärzten) beansprucht werden.
  • Echter Bürokratieabbau: Um den Einstieg in die Therapie zu beschleunigen, haben wir die Pflicht zum Konsiliarbericht (ärztlicher Bericht vor Therapiebeginn) in vielen Fällen abgeschafft – beispielsweise, wenn bereits eine vertragsärztliche Überweisung oder eine Empfehlung nach einem Klinikaufenthalt vorliegt.

Ich bin mir bewusst, dass die Proteste und die von Ihnen erwähnte Unterschriftenaktion die tiefe Verunsicherung in der Berufsgruppe widerspiegeln. Aber wir haben mit diesen Schutzregelungen und dem 100-Millionen-Euro-Paket im Entschließungsantrag das maximal Mögliche getan, um Schaden von der Versorgung abzuwenden und gleichzeitig das finanzielle Fundament unseres Gesundheitssystems zu sichern.

Wir werden die praktischen Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen sehr aufmerksam und kritisch begleiten. Sollte sich im Praxisalltag zeigen, dass die Versorgung gefährdet ist, werden wir umgehend Korrekturen anstreben.

Ich wünsche Ihrer Tochter trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einen erfolgreichen und erfüllenden Start in diesen so unendlich wichtigen Beruf und Ihnen beiden alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

 

Macit Karaahmetoglu, MdB

 

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