Dabei gilt bereits heute: Taten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft können das Jugendamt und das Familiengericht einschalten, die dann geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie veranlassen – etwa die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung.
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