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Lukas Benner
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Frage von Dr. med. Claudia R. •

Beitragsstabilisierungsgesetz - Kürzung von Psychotherapeutischen Leistungen: Stimmen Sie dagegen?

Sehr geehrter Herr Benner,
hiermit möchte ich meinem Ärger und meinem Unmut Ausdruck verleihen, dass schon an diesem Freitag durch das Beitragsstabilisierungsgesetz psychotherapeutische Leistungen gekürzt, entwertet und einbudgetiert werden sollen. Das wird zu mehr Chronifizierungen, Frühberentungen und Suiziden in Deutschland führen. Wir machen sehr wertvolle Arbeit für diese Menschen und verhelfen Ihnen wieder zur Stabilisierung, Gesundung und Arbeitsfähigkeit. Damit Sie wieder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und Ihren Beitrag durch Arbeit für unsere Gesellschaft leisten können. Wir sorgen durch Krisengespräche und Erreichbarkeit dafür, dass sie weniger stationär aufgenommen werden müssen und sparen damit viel Geld für unser Gesundheitssystem. Studien haben gezeigt, dass jeder Euro, der in Psychotherapie fließt, sich nach hinten heraus 3 bis 5 Mal lohnt!
Bitte stimmen Sie dagegen und setzen Sie sich für die Anrufung des parlamentarischen Vermittlungsausschuss ein.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich teile die Sorge, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die psychotherapeutische Versorgung birgt. Psychotherapie stabilisiert Menschen in Krisen, kann Chronifizierungen verhindern, Arbeitsfähigkeit erhalten und stationäre Behandlungen vermeiden. Kürzungen, Entwertungen oder eine Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen würden deshalb nicht nur Betroffene hart treffen, sondern könnten am Ende auch Folgekosten im Gesundheitssystem erhöhen.

Psychotherapeutische Praxen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen rechtzeitig Hilfe bekommen und wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diese Versorgung darf nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen geschwächt werden. Aus grüner Sicht müssen die Kosten im Gesundheitssystem gezielt begrenzt werden, ohne die Versorgung zu verschlechtern. Dazu gehört auch, tatsächliche Kostentreiber stärker in den Blick zu nehmen und versicherungsfremde Leistungen konsequenter aus Steuermitteln zu finanzieren.

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