Portrait von Lothar Binding
Lothar Binding
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lothar Binding zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ewald S. •

Frage an Lothar Binding von Ewald S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binding,

ich habe eher zufällig von dem Vorhaben erfahren, dass Verluste aus Termingeschäften ab 2021 nur noch bis zu einer Marke 10.000 Euro gegengerechnet werden können. Zum Teil liest man in einschlägigen Foren widersprüchliche Aussagen. Die einen schreiben, es würde sich ausschließlich auf Totalverluste beziehen, andere schreiben auf jegliche Verlustgeschäft.

Deshalb meine erste Frage zur Thematik:
1. Was ist nun richtig? Gilt die Einschränkung der Verlustverrechnung ausschließlich auf Totalverluste oder auf sämtliche Verluste?

Sollte letzteres der Fall sein:
2. Warum werden Privatpersonen gezwungen eine GmbH oder ähnliches zu gründen, um Verluste entsprechend aktueller Gesetzeslage, weiterhin verrechnen zu können?

Gerade die Absicherung eines Depots erfolgt über Termingeschäfte, insbesondere Optionen (zumindest habe ich im Studium damals keine bessere Möglichkeit gelehrt bekommen). Hier laufen stetig Verlierer auf. Ebenso vermeidet man bei einem absichtlichem Verfall der Optionen zusätzliche Ordergebühren. Verluste nicht mehr verrechnen zu können, grenzt nahezu an Selbstmord und entzieht sich sämtlicher Logik. Ich hoffe, dass die SPD und CDU entsprechend einlenken werden, da ansonsten aus einem Vernuftwähler, ein Frustwähler wird! Mir ist es klar, dass es nicht viele Händler gibt, aber gerade jene sollten von der Politik nicht deshalb extra drangsaliert werden, weil mit wenig Widerstand zu rechnen ist!

Mit freundlichem Gruß

E. S.

Portrait von Lothar Binding
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Verlustverrechnung bezieht sich nicht ausschließlich auf Totalverlust, sondern auf sämtliche Verluste aus Termingeschäften, Dabei gilt die Beschränkung der Verlustverrechnung ausschließlich für private Kapitaleinkünfte, sie gilt nicht für Unternehmen. Das heißt: wer mit Termingeschäften häufig umgeht, umgehen muss, hat die Möglichkeit das im Rahmen eines Betriebsvermögens zu machen und hat dann sämtliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Hier liegt die Überlegung zugrunde, dass Privatleute im Regelfall keine Termingeschäfte machen (müssen), falls doch, handelt es sich regelmäßig um riskante Finanzwetten, um kurzfristige Gewinne zu erzielen.

Termingeschäfte mit realwirtschaftlichem Hintergrund finden wir regelmäßig bei Auslandsgeschäften um Währungen oder Rohstoffgeschäfte abzusichern, Geschäfte, die zu einer realwirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen und keine reinen Spekulationsgeschäfte sind. Ich finde, Termingeschäfte haben im betrieblichen Bereich ihren Platz.

Ihre zweite Frage deutet darauf hin, dass sie wissen, dass im betrieblichen Umfeld die Verlustverrechnungsbeschränkungen nicht existieren. Insofern werden sie nicht in eine GmbH „gezwungen“ sondern sie haben die Möglichkeit im privaten Bereich auf riskante Termingeschäfte zu verzichten.

Bis 2016 waren Verluste aus dem Verfall von Optionen überhaupt nicht anrechenbar. Insofern wundert mich ihre Wortwahl „drangsaliert“ im Kontext der neuen Regelung. Etwas irritierend ist auch ihre Formulierung: „… klar, dass es nicht viele Händler gibt, …“ Sie aber gleichzeitig von Privatperson sprechen.

Da wäre zu fragen, warum sie als Händler ihre Geschäfte als Privatperson machen – darin sehe ich einen kleinen Widerspruch, unterstelle Ihnen aber keinesfalls, dass sie deshalb in den privaten Bereich gehen, um die günstige Abgeltungssteuer für sich zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding