Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Lisa Paus
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Frage von Andreas W. •

Wie unterstützen Sie das Wechselmodell, die hälftige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung durch Mutter UND Vater als gesetzlichen Regelfall? - (Regelfall = Ausnahmen sind möglich)

Viele Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung innerhalb von 2 Jahren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil (meist zum Vater) mit oft lebenslangen psychischen Belastungen, wenn ihre Eltern im Streit um das Sorgerecht vor Gericht ziehen. Viele deutsche Familiengerichte lasten die Kinderbetreuung nach alter patriarchaler Sitte den Müttern auf und entlasten bzw. degradieren Trennungsväter zu Wochenendbesuchsvätern im 14-Tage-Takt.

In Nachbarländern wie Belgien ist hingegen die hälftige Betreuung (alias Wechselmodell / Doppelresidenz / alternierende Obhut) durch beide Elternteile als gesetzlicher Regelfall verankert, mit durchweg positiven Folgen: weniger überlastete Allein-Erziehende, weniger behördliche Eltern-Kind-Entfremdung, weniger Gerichtsverfahren, glücklichere Kinder. Ausnahmen von der Regel werden auf Antrag gerichtlich festgelegt.

Andreas Wunderlich

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Guten Tag Andreas W.

Ich habe in meiner Amtszeit für ein besseres Verständnis der Situation von Allein- und Getrennterziehenden den 10. Familienbericht genau zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Und ich teile die zur Frage des Wechselmodells gegebene Empfehlung der Sachverständigen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt zusammengefasst (siehe S. 175) https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf)

Es wird bei der geplanten gesetzlichen Formulierung des Wechselmodells entscheidend darauf ankommen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells sowie die Ausschlussgründe klar benannt werden. Dabei sollen die berechtigten Interessen der Eltern berücksichtigt werden und einen gewissen Vertrauensschutz genießen, z.B. durch die Gewährung von Übergangsfristen. Zugleich muss der Gewaltschutz sichergestellt und prioritär behandelt werden (siehe Kapitel 6).

Ich empfehle Ihnen auch, die sonstige Lektüre des Berichts, der erstmals umfassend das empirische Wissen zur Situation Allein- und Getrennterziehender in Deutschland darstellt und für die verschiedenen relevanten Politikbereiche Empfehlungen vorlegt.

Beste Grüße

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