Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Ihre Kritik an der Verbeitragung von Direktversicherungen ist verständlich. Hinzu kommt die sehr ungleiche Behandlung von Einkommensarten, die dann bei vergleichbaren Einkommen zu völlig verschiedenen Belastungen führen kann – je nachdem, ob man versicherungspflichtig, freiwillig versichert, Selbständige*r, Arbeitnehmer*in oder Rentner*in ist. Gleichwohl halten wir es für richtig, dass auf alle Einkommensarten Beiträge gezahlt werden – verbunden mit einem Freibetrag. Diese zusätzlichen Einnahmen sorgen auch für eine Entlastung aller Beitragszahlenden. Die Situation wurde 2020 etwas erleichtert, weil seitdem ein Freibetrag für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung gilt.