„Wie stehen Sie zu einer Neuauszählung der Bundestagswahl, um Transparenz und Vertrauen in das Wahlergebnis zu sichern?“
Sehr geehrte Frau Badum,
Als Bürger meines Landkreises ist es mir wichtig, dass Wahlen transparent, nachvollziehbar und fair ablaufen. In den vergangenen Wochen wurde in den Medien über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl berichtet. Besonders die Frage, wie Nachzählungen in Wahlkreisen durchgeführt werden könnten, die knapp entschieden wurden, sorgt für Diskussionen – unter anderem auch im Hinblick auf das Ergebnis des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Mir geht es dabei nicht um einzelne Parteien, sondern darum, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Wahlsystem gestärkt und erhalten wird. Eine sorgfältige Überprüfung oder Neuauszählung in kritischen Fällen ist ein Mittel, dieses Vertrauen zu sichern.
Link zu einem kürzlich veröffentlichten Artikel im Focus:
https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
Sehr geehrter Herr M.,
Integrität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist absolut legitim und richtig, dass Bürgerinnen und Bürger eine sorgfältige Überprüfung von Wahlergebnissen einfordern, insbesondere wenn es in einem Wahlkreis sehr knappe Entscheidungen gibt oder der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.
In Deutschland gibt es klare und bewährte Verfahren zur Wahlprüfung. Nach Wahleinsprüchen prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Vorwürfe in einem dreistufigen Verfahren, bevor das Plenum darüber entscheidet. Anschließend ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen, das in letzter Instanz über die Gültigkeit von Wahlen entscheidet.
Im konkreten Fall des BSW bei der Bundestagswahl 2025 hat das Bundesverfassungsgericht bereits im März mehrere Anträge auf sofortige Neuauszählung vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses als unzulässig abgelehnt. Es gab tatsächlich lokale Auszählungsfehler, etwa im Kreis Kleve. Solche Fehler werden im regulären Wahlprüfungsverfahren geprüft und korrigiert.
Das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren läuft derzeit – wie vorgesehen – und wird diese Fragen klären. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann übrigens Wahleinspruch einlegen, wenn sie oder er Unregelmäßigkeiten beobachtet hat.
Als Abgeordnete nehme ich solche Hinweise sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir Debatten über Wahlprüfungen mit der nötigen Sachlichkeit führen und keine vorschnellen Urteile oder pauschalen Zweifel am Wahlsystem streuen. Denn genau das kann ebenfalls Vertrauen untergraben.
Die in ihrem Artikel genannten Indizien und Argumente wirken auf mich nicht stark genug, um an der Legitimität der Wahl zu zweifeln. Geringfügige Abweichungen in einzelnen Bezirken sollten geprüft werden, stellen aber nicht die gesamte Wahl in Frage.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum

