Warum dürfen VNB/gMSB geltende Gesetze wie 42b EnWG (GGV) einfach sanktions- und straflos ignorieren und sagen, sie setzen das einfach nicht um?
Sehr geehrter Frau Seitzl,
Seit Mai 2024 wurde das EnWG dahingehend angepasst, dass nach § 42b eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht wurde. Dies stellt, beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), praktisch die einzige finanziell rentable Möglichkeit dar, alle Eigentümer mittels Photovoltaik-Strom durch eigene Dachanlage zu versorgen, da andere Ansätze wie Mieterstrom meist teuere Zusatzhardware benötigen oder regulatorisch komplex sind.
Nach §20 Abs. 1 EnWG und nach Auffassung des BMWE, BNetzA sowie der Cleeringstelle EEG|KWKG sind VNB und gMSB, wie lokale Stadtwerke, seit mehr als 2 Jahren verpflichtet dieses Modell anzubieten.
Leider hat man als Bürger und Eigentümer große Probleme, diesen gesetzlichen Anspruch zu bekommen. Auch bei mir weigern sich die Stadtwerke Konstanz und sagen sie können es technisch nicht umsetzen.
Was unternehmen Sie gegen diese Verweigerungshaltung der VNBs? Warum dürfen die mir meinen WEG PV-Strom verhindern?

