Stimmen Sie der Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung gemäß des am 02.07.2026 im Koalitionsausschuss beschlossenen Reformpaket zu oder lehnen sie dies ab?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zügig umzusetzen. Damit ist die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung jedoch noch nicht geltendes Recht. Ein konkreter Gesetzentwurf muss zunächst im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Für meine Entscheidung wird die genaue Ausgestaltung ausschlaggebend sein. Eine statistisch steigende Lebenserwartung bedeutet nicht, dass alle Menschen gleichermaßen länger gesund arbeiten können. Gerade Beschäftigte in körperlich oder psychisch belastenden Berufen und Menschen, die bereits sehr viele Beitragsjahre geleistet haben, dürfen nicht überfordert werden.
Deshalb müssen Verlässlichkeit, wirksamer Vertrauensschutz und faire Übergangsregelungen gewährleistet sein. Auch die vorgesehene Absicherung für Menschen, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, muss in der Praxis tatsächlich tragen.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses ersetzt nicht die parlamentarische Prüfung. Ich werde den konkreten Gesetzentwurf daran messen, ob er die Rente langfristig stabilisiert, ohne bestehende Lebensplanungen zu entwerten und Menschen in besonders belastenden Berufen unangemessen zu benachteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl

