
(...) „Nach sorgsamer Abwägung komme ich daher für mich persönlich zu dem Schluss, dass ich einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen kann, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt und weil sie negative Wirkungen auf das persönliche Verhalten aller und auf die Freiheit der Gesellschaft entwickeln kann.“ (...)