Wird es sich in dieser Legislatur einrichten lassen, dass Bundesbeamte verfassungsgemäß und am besten amtsangemessen besoldet werden?
Über fünf Jahre und zwei Vorgängerregierungen nach BVerfGE 2 bvl 4/18 vom 4.5.2020 warten Bundesbeamte auf eine Reaktion des Gesetzgebers.
Vor Gericht argumentieren Bevollmächtigte des Dienstherrn zu diesem Thema damit, dass in Kürze ein neuer Entwurf kommt und meine Feststellungsklage deshalb ruhend zu stellen ist. Dürfen wir wirklich damit rechnen irgendwann oder vielleicht sogar in Kürze verfassungskonform bezahlt zu werden?

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich kann Ihnen berichten, dass die Bundesregierung aktuell an einem Entwurf eines neuen Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) arbeitet, der sowohl die Übertragung als auch die verfassungsgemäße Anpassung der Beamtenbesoldung berücksichtigen soll. Es wird erwartet, dass dieser Referentenentwurf noch in diesem Herbst vorgelegt und vor Ende des Jahres im Kabinett beraten wird.
Leider ist die vorige Vorlage der Ampelregierung von Anfang 2025 mit dem Regierungswechsel ausgelaufen, das bedauere ich sehr. Es ist umso erfreulicher, dass die neue Bundesregierung dieses Thema jetzt zügig angeht. Auch in der 21. Legislaturperiode setze ich mich dafür ein, dass wir die Rechtslage schnellstmöglich an die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes anpassen und bin optimistisch, dass wir hier zeitnah Ergebnisse sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci