(...) Und selbstverständlich müssen bei der Betrachtung und Bewertung der Rechtslage alle Aspekte, auch die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Schülerinnen und Schüler herangezogen werden, zum Beispiel auch Artikel 8 GG. Ein Heranziehen allein der Schulpflicht nach dem Schulgesetz greift hier also meines Erachtens bei Weitem zu kurz. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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