
(...) Die Gesetzesänderung läuft dem Ziel, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Parteien zu stärken, zuwider. Gerade um den Parteien zu ermöglichen, ihrem demokratischen Auftrag nachzukommen, hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die Begründung einer Erhöhung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung gestellt, denen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht gerecht wird. (...)