(...) In den Staaten, in denen systemische Mängel des Asylsystems festgestellt worden sind, finden keine Rücküberstellungen von Asylbewerbern statt. An systemischen Mängeln leidet zur Zeit nur das griechische Asylsystem. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung die Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin-Verordnung im Januar 2011 zunächst für ein Jahr ausgesetzt. (...)
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