So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung. Auch das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wurde 1:1 auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.
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