Frage von Robert L. • 07.09.2021

Antwort von Klaus Holetschek CSU • 14.09.2021
Die Tests werden den Schülerinnen und Schülern in den Schulen weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt.
K. Holetschek
Die Tests werden den Schülerinnen und Schülern in den Schulen weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Geimpfte tragen kaum noch zum Infektionsgeschehen bei. Auf Tests von Geimpften kann daher aus Sicht des Infektionsschutzes verzichtet werden.
(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)
(...) ich habe mich im Nachgang der Sendung mit Herrn Wagner ein Gespräch
vereinbart und der Austausch war sehr spannend (...)