Frage von Stefan R. • 14.09.2021

Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
K. Holetschek
Die Tests werden den Schülerinnen und Schülern in den Schulen weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Geimpfte tragen kaum noch zum Infektionsgeschehen bei. Auf Tests von Geimpften kann daher aus Sicht des Infektionsschutzes verzichtet werden.
(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)