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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Anton S. •

Sehr geehrter Herr Holetschek, wer wird bei einweisung in ein Krankenhaus zur Covid-Behandlung als "Geimpfter" und wer als "ungeimpft" behandelt?

gemäß der Corona Schutzmaßnahmenverordnung zählt zu den "Geimpften" eine Person erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung, sowie nur asymptomatische zweifachgeimpfte Personen. Somit wird eine doppelt gimpfte Person die Symptome hat bei der Einweisung in ein Krankehaus zu den "Ungeimpften" gezählt???
Können Sie hier für Klarheit sorgen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

 

im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Zweck der Verordnung ist, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes oder von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Geboten und Verboten für Personen zu regeln.

 

In einem Krankenhaus wird der Impfstatus eines COVID-19-Patienten fachlich-medizinisch gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt und dem Gesundheitsamt gemeldet (§ 9 Abs. 1 Nr.1 q IfSG).

 

Bei der Meldung des Impfstatus von COVID-19-Patienten werden folgende Angaben erfragt und dem Gesundheitsamt gemeldet:

  • Angabe „geimpft“ Ja/Nein.

 

Möglich sind zudem weitergehende Einträge in die Meldesoftware:

  • zur Anzahl der erhaltenen Impfdosen,
  • zum Datum der letzten Impfung,
  • zur Art des Impfstoffs/der Impfstoffe,
  • zu Diagnose- und ggf. Erkrankungsdatum,
  • zur Klinik („vorhanden“/ „nicht vorhanden“), sowie
  • zur Symptomatik und Hospitalisierung („Ja“/ „Nein“).“

Lieber Herr S., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und - Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

 

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