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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Katrin K. •

Wieso ist man in Deutschland weniger lang genesen als in anderen europäischen Ländern? Was soll diese Schikane des RKI ?

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Sehr geehrte Frau K.

 

aufgrund der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes und den dort jeweils in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) wurde mit Wirkung zum 15.01.2022 die Dauer des Genesenenstatus von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben könnten. (vgl. RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise). Diese Vorgaben betreffen ausschließlich nicht geimpfte Personen. Für Personen, die vor oder nach einer Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, gelten diese Beschränkungen nicht.

 

Laut RKI geht es bei den fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise primär um den Schutz vor einer Virusübertragung bzw. das Risiko, dass die genesene Person asymptomatisch mit SARS-CoV-2 infiziert ist und das Virus auf andere Menschen übertragen kann. Studien zur Übertragbarkeit der Omikronvariante durch Genesene liegen noch nicht vor, der Schutz vor jeglicher bzw. asymptomatischer Infektion kann aber als Richtwert für die Bewertung des Schutzes vor Virusübertragung herangezogen werden. Die vorliegenden Studien zeigen insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante bei zuvor infizierten und nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen kommt. Daten der britischen SIREN-Studie weisen darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40% gegenüber Reinfektionen aufweisen. Der Schutz von 40 % bezieht sich auf die Verhinderung jeglicher (d.h. symptomatischer und asymptomatischer) Infektionen. In einer weiteren Studie, die die Schutzwirkung gegenüber Reinfektionen mit verschiedenen Virusvarianten verglich, hatten Genesene gegenüber Omikron-Reinfektionen nur einen Schutz von ca. 60 %, während es gegenüber Delta-Reinfektionen mehr als 90 % waren. Dies wird durch laborbasierte Studien unterstützt, die zeigen, dass Seren von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert und nicht geimpft waren, eine deutlich verringerte Neutralisationsfähigkeit gegen Omikron (im Vergleich zum Wildtyp bzw. Delta-Variante) aufwiesen (vgl. RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise).

 

Unabhängig von diesen fachlichen Erwägungen verstehe ich allerdings sehr gut, dass die kurzfristige Verkürzung des Genesenenstatus bei Ihnen auf Unmut stößt, vor allem da in anderen Ländern die Dauer der Gültigkeit des Genesenenstatus nicht verkürzt wurde. Bayern hat gegenüber dem Bund bereits sehr deutliche Kritik an diesem Vorgehen geäußert und den Bund aufgefordert, die Dauer des Genesenenstatus einheitlich wieder auf sechs Monate festzulegen.

 

Welche Personen als „geimpft“ und „genesen“ gelten, ist jedoch, wie oben bereits erwähnt, in der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes geregelt. Den Ländern ist bei Infektionsschutzmaßnahmen die Anknüpfung an den bundesrechtlichen Genesenenbegriff aufgrund der in § 28c IfSG ausschließlich dem Bund zugewiesenen Verordnungskompetenz vorgegeben.

 

Die aktuelle Ankündigung seitens des Bundesgesundheitsministeriums, dem RKI die Kompetenz zur unmittelbaren Festlegung der Dauer des Genesenenstatus wieder zu entziehen, stimmen jedoch optimistisch.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

 

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