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Klaus Holetschek
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Frage von Lorenz G. •

Wieso machen Sie die Universitäten in Bayern durch die Einführung des vollintegrierten Bachelor of Laws nicht wettbewerbsfähig? Alle anderen Bundesländer haben ihn bald.

Wie Sie in dem Link unten lesen können, ist Bayern bald das einzige Bundesland ohne den vollintegrierten LL.B. Die bayrischen Jura-Fakultäten leeren sich. Können Sie hier offenlegen, ob und wenn ja wer hier durch Lobbyarbeit diesen Abschluss blockiert.

https://www.linkedin.com/posts/bundesfachschaftjura_bacheloroflaws-jurastudium-activity-7304123812759949312-xTeE?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAABX2mAoBwWv3j69mx0K4bJFS8MYjiLSkOKE

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Bachelor of Laws“ und zur Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Universitäten.

Zunächst möchte ich betonen:
Ein Bachelorabschluss im Bereich der Rechtswissenschaften ist in Bayern bereits heute möglich und wird auch vergeben – allerdings nur dann, wenn die jeweilige Universität einen eigenständigen, qualitätsgesicherten Studiengang einrichtet. Solche Programme gibt es bereits an mehreren bayerischen Hochschulen, etwa in Augsburg, Erlangen-Nürnberg oder Passau. Diese Studiengänge kombinieren rechtswissenschaftliche Inhalte mit weiteren Fächern wie Wirtschaft, Informatik oder Politikwissenschaft und führen – je nach Ausrichtung – zu einem Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Science oder Bachelor of Arts.

Anders verhält es sich beim sogenannten „integrierten Bachelor of Laws“, der ohne eigenen Studiengang automatisch nach bestimmten Teilleistungen des klassischen Jurastudiums vergeben werden soll. Eine solche „automatische“ Verleihung ist nach bayerischem Hochschulrecht nicht zulässig, weil sie nicht den verbindlichen Akkreditierungs- und Qualitätsstandards entspricht. Diese Standards garantieren, dass ein akademischer Abschluss bundesweit und international anerkannt bleibt.

Zudem sehen das Bayerische Wissenschaftsministerium und das Justizministerium einen integrierten Bachelor ohne eigenes Studienkonzept nicht als sinnvoll an:
Er würde die bestehenden Bachelorabschlüsse entwerten, wäre vom Arbeitsmarkt kaum anerkannt und könnte falsche Erwartungen an berufliche Perspektiven wecken. Unser Ziel ist, dass akademische Grade echte Qualifikationen widerspiegeln – nicht nur „Zwischenzeugnisse“ für Studierende, die das Staatsexamen nicht bestehen.

Bayern setzt daher weiterhin auf hohe Standards und echte Qualität in der juristischen Ausbildung – verbunden mit der Freiheit der Universitäten, innovative und praxisnahe Bachelorangebote selbst zu gestalten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek 

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