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Klaus Holetschek
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Frage von Daniela S. •

Wie stehen Sie zur Abschaffung des Anspruchs auf angemessene Psychotherapie-Vergütung?

Sehr geehrter Herr Holetschek

Wussten Sie, dass kurz vor der Schlussabstimmung ein Änderungsantrag eingebracht wurde, der die Streichung von § 87 Abs. 2c Satz 8 und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V vorsieht? Damit würde der ausdrückliche gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen entfallen. Warum schützen Sie die ambulante Psychotherapie und psychisch kranke Menschen nicht? Die ambulante Versorgung trägt bereits jetzt die Hauptlast und leidet unter den beschlossenen Honorarkürzungen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, den gesetzlichen Schutz und eine leistungsgerechte Vergütung für Psychotherapeut:innen im Gesetz zu verankern.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr klares Eintreten für die psychotherapeutische Versorgung.

Für mich steht fest: Psychische Gesundheit ist Gesundheit. Eine verlässliche ambulante Psychotherapie braucht deshalb auch eine angemessene und wirtschaftlich tragfähige Vergütung.

Die von Ihnen angesprochenen Regelungen betreffen die Bundesgesetzgebung. Als CSU-Landtagsfraktion haben wir uns dennoch klar in die Debatte eingebracht. Ich teile die Sorge, dass eine Budgetierung zu weniger Behandlungsangeboten, längeren Wartezeiten und zusätzlichen Versorgungslücken führen könnte. Gerade in Bayern erbringen viele psychotherapeutische Praxen bislang über ihren rechnerischen Versorgungsanteil hinaus Leistungen und schließen damit bestehende Lücken.

Im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene konnten wichtige Korrekturen erreicht werden: Bereits begonnene Therapien werden über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss gesichert. Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie dringliche Behandlungsfälle sind Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss klare Kriterien für dringliche Fälle erarbeiten.

Für mich reicht das jedoch noch nicht aus. Ich halte es für richtig, die ambulante Psychotherapie dauerhaft gesetzlich in die extrabudgetäre Vergütung einzubeziehen. Eine Versorgung, auf die Menschen häufig in besonders belastenden Lebenssituationen angewiesen sind, darf nicht durch starre Budgetgrenzen ausgebremst werden.

Auch der Bayerische Landtag hat auf unsere Initiative hin in drei Anträgen der Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER deutlich Position bezogen: Wir fordern, die vorgesehene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent für ambulante psychotherapeutische Leistungen zu stoppen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen dauerhaft zu sichern. Zudem setzen wir uns für eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sowie dafür ein, psychiatrische und psychologische Hausbesuche in Senioren- und Pflegeeinrichtungen aus der Budgetierung herauszunehmen.

Deshalb teile ich Ihre Sorge, nicht aber die Schlussfolgerung, dass wir untätig blieben. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich arbeiten können und Patientinnen und Patienten verlässlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister a.D.

CSU-Fraktionsvorsitzender 

im Bayerischen Landtag 

 

 


 

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