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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Ralf B. •

Wie mit älteren Cannabiskonsumenten umgehen?

Sehr geehrter Herr Holetschek,
wie gehen sie bzw. die CSU mit älteren Cannabiskonsumenten um und welche Alternativen zum Schwarzmarkt bieten sie diesen Menschen?
Ich bin 61 Jahre alt und sehe in ihren berechtigten Sorgen gegenüber Kinder und Jugendliche ein fehlen einer Strategie gegen ältere Konsumenten.
Ein Verbot auch für diese ältere Gruppe ist keine Alternative, da man ansonsten dies auf viele Bereiche ausweiten müsste und alles verbieten kann was Kinder und Jugendliche schaden könnte.
Wenn ich als 61 jähriger Cannabis konsumieren möchte, und dazu eine Menge bis z.b. 10-25gr zum Eigenkonsum habe, wieso soll ich von der Polizei verfolgt und am Ende auch noch vor Gericht gestellt werden?

Können sie mal erläutern wie sie dazu stehen, vielen Dank!

mfg Ralf B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Thematik älterer Menschen, die Cannabis zu Genusszwecken konsumieren, darlegen und um meine Einschätzung bitten. Zu Ihren Ausführungen nehme ich gerne wie folgt Stellung.

 

Im März dieses Jahres bin ich auf Ihre Eingabe zum Thema Cannabis – damals im Zusammenhang mit dem Risiko für Psychosen durch Cannabiskonsum – eingegangen. Gerne weise ich nochmals ganz deutlich darauf hin, dass Cannabis eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge ist, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst klar auf der Hand liegen: Hierzu zählen neben körperlichen Erkrankungen wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen insbesondere auch psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Aus den zahlreichen verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu dieser Thematik weise ich exemplarisch auf die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie „Cannabis: Potenzial und Risiken“ (CaPRiS –  Hoch, Frieml, Schneider, 2019) hin.

 

Ergebnisse des neuen Cannabis-Gutachtens des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung (ECaLe)) weisen auf einen Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie Drogenpolitik gestaltet wird und dem beobachtbaren Konsumverhalten hin. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Cannabis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme. Das Gutachten bescheinigt z. B. eine Steigerung von Verkehrsunfällen und Notaufnahmen, die mit Cannabiskonsum in Verbindung gebracht werden. Zudem weisen die Ergebnisse des o. g. Cannabis-Gutachtens darauf hin, dass der Schwarzmarkt und damit bereits bestehende Problematiken, wie z. B. mit Streckstoffen verunreinigtes Cannabis, durch die Legalisierung nicht eliminiert werden. Überdies wurde als hinzukommende Problematik die Entwicklung von sogenannten „Grauen Märkten“, auf denen meist legal erworbenes Cannabis illegal weitergegeben wird (auch an Minderjährige), beobachtet.

 

Ich bin daher strikt gegen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und lehne den Gesetzentwurf der Bundesregierung klar ab, mit dem der Anbau und die Abgabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sowie der Eigenanbau für den Eigenkonsum zu Genusszwecken legalisiert werden soll. Auch die Gewerkschaft der Polizei, die Bayerische Landesärztekammer und Vertreter der Kinder- und Jugendpsychiatrie lehnen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ab.

 

Ich hoffe, dass diese Auskunft für Sie hilfreich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

 

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