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Klaus Holetschek
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Frage von Vladimir G. •

Sehr geehrter Herr Holetschek, wie kann das sein das der Genesenenstatus nur noch 3-Monate gilt, obwohl es dafür keine brauchbaren Studien gibt?

Ich frage mich, wie das sein kann, dass das RKI still und heimlich den Genesenenstatus auf 3-Monate abändert? Und das ohne einen nachvollziehbaren Grund, bisher sind sich die meisten Experten einig und sagen dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage oder Studien von denen man das ganze ableitet. Ich empfinde das ganze nur noch als pure Schikane. Des weiteren erschließt sich mir nicht, wie das sein kann, das wenn ich jetzt einen Antikörpertest mache und er z.B. bei 1000 liegt und ich 3-Monate später einen mache, der dann gleich oder sogar höher ist, ich dann nicht mehr als Genesener gelte? Sorry, aber das kann man nicht verstehen. Es macht einfach keinen sinn mehr. Zudem bleibt mir noch die frage, wie oft muss ich mich den anstecken das ich dann als, naja wie soll ich sagen, "Genesen-Geboosterter" gelte.Laut dem was ich immer von Experten gehört habe, hieß es sowieso immer das die natürliche Immunität besser schützt als die Impfung und sie somit mindestens gleichgestellt sein muss

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Sehr geehrter Herr G.,

 

aufgrund der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes und den dort jeweils in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Wirkung zum 15.01.2022 wurde die Dauer des Genesenenstatus von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da nach Einschätzung des RKI die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante haben könnten. Die ausführliche Begründung des RKI zur Gültigkeit des Genesenenstatus finden Sie unter: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise.

 

Unabhängig von den fachlichen Erwägungen und Empfehlungen ist nur zu verständlich, dass die kurzfristige Verkürzung des Genesenenstatus bei Ihnen auf Unmut stößt, vor allem da in anderen Ländern die Dauer der Gültigkeit des Genesenenstatus nicht verkürzt wurde. Bayern hat gegenüber dem Bund bereits sehr deutliche Kritik an diesem Vorgehen geäußert und den Bund aufgefordert, die Dauer des Genesenenstatus einheitlich wieder auf sechs Monate festzulegen. Welche Personen als „geimpft“ und „genesen“ gelten, ist jedoch, wie oben bereits erwähnt, in der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes geregelt. Den Ländern ist bei Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Anknüpfung an den bundesrechtlichen Genesenenbegriff aufgrund der in § 28c IfSG ausschließlich dem Bund zugewiesenen Verordnungskompetenz vorgegeben.

 

Ich kann verstehen, dass es für Sie unverständlich ist, dass Sie trotz eines Nachweises von Antikörpern mittels Antikörpertest den Status als Genesener nach 90 Tagen verlieren. Hintergrund für diese Regelungen ist folgender: Spezifische Antikörper können eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachweisen, erlauben aber aus Sicht des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit keine Aussage über den Immunstatus und den Zeitpunkt der vorherigen Infektion. Schwellenwerte für neutralisierende Antikörpertiter, die mit einem Schutz vor erneuter Erkrankung bzw. Infektion assoziiert sind, sind bislang nicht zuverlässig und allgemeingültig etabliert.

 

Für die Senkung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, den Schutz der Risikogruppen, die Minimierung von schweren COVID-19-Erkrankungen und die Vermeidung von Langzeitfolgen, die auch nach milden Krankheitsverläufen auftreten können und deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind, ist die Impfung der Bevölkerung wichtig. In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Coronavirus übertragen, deutlich vermindert. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion. Diese Erkenntnisse beziehen sich vor allem auf die bis in den Januar hinein dominierende Delta-Variante. Über die Transmission unter der derzeit dominierenden Omikron-Variante gibt es bisher keine ausreichenden Daten (RKI - Impfen - Wirksamkeit (Stand: 7.2.2022).

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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