Ist es wie unten beschrieben richtig, das bei einer Zwangseinweisung auch eine Zwangs Impfung erfolgt ? | Frage an Klaus Holetschek (CSU) Direkt zum Inhalt
Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Aufgrund der derzeit dynamischen Entwicklungen auf Bundesebene und der abzuwartenden künftigen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist die weitere Entwicklung beim Regionalisierungsgesetz und beim Deutschlandticket ab 2026 noch offen.