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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Nicola S. •

Ich habe bereits 2 Impfungen erhalten und wurde kurz vor der Booster-Impfung mit Covid infiziert. Bin ich nun, wie in Österreich, mit 3-fach-Geimpften gleichgestellt?

Sehr geehrter Herr Holetschek,

eine Boosterung wäre für mich erst nach 6 Monaten möglich. Bei einer Nichtgleichstellung mit 3-fach-Geimpften wäre ich ständig benachteiligt, denn zum Zeitpunkt meiner Drittimpfung würden bereits Viertimpfungen durchgeführt werden. Außerdem muss ich bei sämtlichen Aktivitäten einen kostenpflichtigen PCR-Test vorlegen, obwohl ich impfwillig wäre, aber nicht kann. Noch dazu belegen Studien aus Österreich und den USA, dass gerade eine Infektion nach erfolgter Impfung eine "Super-Immunität" gegen die Omikron-Variante erzeugt. Aus genannten Gründen ist für mich eine Nichtgleichstellung nicht nachvollziehbar.

Ich hoffe auf eine positive Nachricht Ihrerseits. Das Thema Impfdurchbrüche wird vermutlich immer mehr Menschen betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Frau. S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann: 

 

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2022 beschlossen, dass wie bislang die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch). 

 

Soweit diese Voraussetzungen erfüllt werden, ist ein weiterer Testnachweis in Bereichen, welche der „2Gplus“-Regelung unterliegen, nicht erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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