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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Daniel H. •

Da ja jetzt die Cannabis Legalisierung hoffentlich bald kommt wollte ich sie fragen wie sie die Ungerechtigkeit die gerade hier bei mir in Bayern herrscht schnellst beenden möchten?Mfg aus Niederbayer

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CSU

Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge. Behauptungen, der Cannabiskonsum beinhalte keine oder kaum gesundheitlichen Risiken, widersprechen dem internationalen Forschungsstand. Cannabiskonsum birgt wesentliche, teils irreversible, gesundheitliche und soziale Risiken, z. B.:

 

·        Cannabis begünstigt körperliche Erkrankungen, z. B. Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen.

·        Regelmäßiger und häufiger Cannabiskonsum beeinträchtigt das Denken, die Hirnleistung und insbesondere das Gedächtnis. Abhängig vom Konsumverhalten wird vor allem die Lern- und Erinnerungsleistung gestört, es entstehen aber auch negative Auswirkungen auf andere kognitive Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Problemlösen und Denkleistung.

·        Cannabis ist ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen. Insbesondere Angststörungen, Depressionen und Psychosen können auftreten.

·        Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, brechen öfter die Schule ab, besuchen seltener eine Universität und haben seltener akademische Abschlüsse als nicht konsumierende Altersgenossinnen und Altersgenossen. Der geringere Bildungserfolg zeigt sich vor allem, wenn Jugendliche über Jahre hinweg viel Cannabis konsumieren und schon vor dem 15. Lebensjahr damit begonnen haben.

·        Studien schätzen, dass etwa neun Prozent aller Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten eine Cannabisabhängigkeit mit unter anderem Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen entwickeln. Die Rate steigt auf 17 Prozent, wenn der Cannabiskonsum in der Adoleszenz beginnt und auf 25 bis 50 Prozent, wenn Cannabis täglich konsumiert wird (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/BMG_CaPris_A5_Info_web.pdf).

 

Aus suchtmedizinischer Sicht könnte eine Legalisierung von Cannabis vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Cannabis vermindern und damit bisherige Bemühungen der Suchtprävention unterlaufen, wenn bei diesen Gruppen z. B. der Eindruck entstünde, dass Cannabiskonsum – da er staatlicherseits sozusagen akzeptiert werde – gesundheitlich unbedenklich sei.

 

In Anbetracht dieser möglichen Folge einer Legalisierung zu Genusszwecken sowie den vorgenannten gesundheitlichen Risiken sind universelle Präventions- und Hilfemaßnahmen daher unabdingbar, vor allem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie Präventionsmaßnahmen für Menschen mit einem überdurchschnittlich hohen Konsumrisiko (z. B. Kinder suchtkranker Eltern). Ferner gibt es vielfältige Beratungs- und Hilfsangebote für erwachsene Personen mit riskantem bzw. süchtigem Konsum in Bayern, z. B. rund 110 ambulante Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstellen, niedrigschwellige Hilfsangebote vor allem in den Kommunen (z. B. Kontaktläden, Streetworkerinnen bzw. Streetworker, Drogennotdienste) sowie stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungsangebote in Allgemeinkrankenhäusern wie spezialisierten Fachkliniken.

 

Lieber Herr H., vor allem angesichts der dargelegten gravierenden gesundheitlichen und psychosozialen Risiken des Cannabiskonsums ist es ein Kernziel der Bayerischen Staatsregierung, den Bestand umfassender Präventions- und Hilfsangebote auf hohem Niveau zu sichern und auszubauen, z. B. im schulischen Bereich. 

 

Dem Vorhaben einer Cannabislegalisierung zu Genusszwecken stehe ich ablehnend gegenüber.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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