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Antwort von Klaus-Dieter Gröhler
CDU
• 15.04.2021

(...) Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung liegt nun eine Verpflichtung für Unternehmen vor, den Beschäftigten entweder ein- oder zweimal pro Woche einen Coronatest zur Verfügung zu stellen. (...)

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