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Klaus-Dieter Gröhler
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Klaus-Dieter Gröhler von Jürgen B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gröhler,

wie ich den Medien entnehme (z.B. https://www.heise.de/tp/features/Amri-und-kein-Ende-6128358.html) beendete der Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin seine "Untersuchung". Die offensichtlich kurzen Beiträge im Bundestag am 24. Juni 2021, die erstaunlicherweise kaum ausreichend die Fragwürdigkeiten und Hindernisse in der Aufarbeitung des Falles boten, blieben jedoch OHNE die Beiträge der Vertreter*innen der Opfer. Ihnen wurde es verweigert, sich zu äußern.

Dies ist umso mehr beschämend, als die Angehörigen der Opfer sowie die Opfer etwa ein Jahr (sic!) auf eine Beileidsbekundung der Bundeskanzlerin gewartet haben (die sie auch noch selbst einfordern mussten!).

Auch wenn Sie nun sicherlich antworten, dass die Redebeiträge zwei Wochen vorher hätten eingereicht werden müssen (eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung mit Politikern), ist das ein schändliches Verhalten und ein Offenbarungseid des Bundestages bzw. der demokratischen Haltung.

Meine Frage an Sie als Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses:
Halten Sie es für richtig und angemessen, dass Menschen - und hier sogar Vertreter*innen der Opfer eines Terroranschlages! - die Möglichkeit genommen wird, sich öffentlich vor dem Parlament zu äußern? Mit welcher Begründung, die nicht bürokratischen Vorgaben folgt?

Mit freundlichen Grüßen
erwarte ich Ihre Antwort

Jürgen Brandt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brandt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Juli.

Als Wahlkreisabgeordneter von Charlottenburg-Wilmersdorf und Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz habe ich einen Großteil meiner parlamentarischen Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode dafür aufgebracht, das Geschehen vom 19. Dezember 2016 aufzuarbeiten. 1.873 Seiten stark ist der Abschlussbericht, den ich am 21. Juni 2021 dem Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble übergeben habe. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier .

Ich darf Ihnen versichern und möchte ausdrücklich betonen, dass mir sowohl die Aufarbeitung des Anschlags als auch der Umgang mit den Opfern sowie deren Angehörigen sehr am Herzen liegt. Aus diesem Grund habe ich mich auch dafür eingesetzt, diese - trotz pandemiebedingter eingeschränkter Möglichkeiten –anlässlich der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des 1. Untersuchungsausschusses am 24. Juni 2021 im Bundestag zu empfangen.

Hier bestand für die Betroffenen sowohl die Möglichkeit, das parlamentarische Geschehen von der Tribüne aus mitzuverfolgen als auch, sich mit den verantwortlichen Politikern unter Leitung unseres Bundestagspräsidenten auszutauschen.

Wortmeldungen im Plenum von nicht Politikern sind bis auf wenige Ausnahmen beispielsweise im Rahmen von Gedenk- und Feierstunden tatsächlich nicht vorgesehen. Uns als Abgeordneten obliegt es im Rahmen unseres demokratischen Systems, als Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger im Parlament zu fungieren.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler