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Klaus-Dieter Gröhler
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Frage von Michael R. •

Frage an Klaus-Dieter Gröhler von Michael R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gröhler,

ich befürworte wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Pandemie.
Dazu gehören verpflichtende Regeln im öffentlichen und privaten Raum. Diese trägt die Bevölkerung in großer Mehrheit mit.
Meine Frage: Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass es auch für Unternehmen eine verbindliche Verpflichtung zur Durchführung von Corona-Tests in den Betrieben geben soll?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Reinkober

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reinkober,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. April. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, müssen wir in allen Gesellschaftsbereichen Anstrengungen unternehmen und Einschränkungen in Kauf nehmen. Nur auf diesem Wege werden wir als Gemeinschaft das Virus unter Kontrolle bekommen.

Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung liegt nun eine Verpflichtung für Unternehmen vor, den Beschäftigten entweder ein- oder zweimal pro Woche einen Coronatest zur Verfügung zu stellen. Nicht in allen Bereichen können alle Beschäftigten im Homeoffice arbeiten. Das Arbeiten am Arbeitsplatz am Beschäftigungsort und der zugehörige Arbeitsweg stellen ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Hier können Tests im Unternehmen helfen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und weitere Ansteckungen zu vermeiden. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber zukünftig verpflichtet, ihren Beschäftigten Coronatests anzubieten. Bei Beschäftigungsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko soll dieses Testangebot zweimal pro Woche bestehen. Eine Verpflichtung der Angestellten, das Testangebot anzunehmen, ist jedoch nicht gegeben und auch nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler