
(...) Unsere Klage gegen den Vertrag von Lissabon war nötig, weil unser deutsches Grundgesetz vorschreibt, dass wir nur dann Rechte von Deutschland auf die EU übertragen dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die Demokratie in der EU ebenso verwirklicht wird wie in Deutschland. Das ist leider nicht der Fall: Das EU-Parlament hat nicht entfernt die Rechte, die ein Parlament in einer Demokratie haben müsste. (...)