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Kirsten Lühmann
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Kirsten Lühmann von Dietmar S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Lühmann,

danke für die Erläuterung der formalen Abläufe bezüglich meiner Frage zum Bundeswehreinsatz im Rahmen von UNIFIL. Auf der UNIFIL Homepage konnte ich keinen Hinweis auf die von Ihnen genannten Berichte finden. Daraus hat sich eine Nachfrage und eine Zusatzfrage ergeben.
Meine Nachfrage:
Die libanesische Regierung hat wiederholt gegenüber den UN die Verletzung des Luftraums durch Israel kritisiert. An dem häufigen Eindringen israelischer Fluggeräte in den libanesischen Luftraum scheint sich in den letzten Jahren zahlreichen Berichten zufolge nichts geändert zu haben.
Hat der Libanon einen Nutzen von der Luftraumüberwachung?

Zusatzfrage bezüglich Clusterbomben:
Deutschland gehört zu den 120 Unterzeichnerstaaten der Übereinkunft zum Verbot von Streumunition als Teil des humanitären Völkerrechts. Auf der UNIFIL-Seite wird berichtet, dass UNIFIL den Libanon bei der Beseitigung von Clusterbomben unterstüzt. Noch sei ein Gebiet von 18 Quadratkilometern kontaminiert. In dem Konflikt sind Clusterbomben nur von Israel eingesetzt worden.
Sollte Deutschland den Libanon diesbezüglich unterstützen oder auf Israel - das die Übereinkunft nicht unterzeichnet hat - einwirken, seine Verantwortung für die Beseitigung der Bomben und die Versorgung und Betreuung der Opfer zu übernehmen, wie es im Übereinkommen vorgesehen ist?

Viele Grüße
D. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Anschlussfragen.

Der Sicherheitsrat veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Umsetzung seiner Resolutionen, den aktuellen zu UNIFIL finden Sie unter folgender Adresse: https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_2019_574.pdf Da auch Libanon die Resolution in der jetzigen Form stützt, ist davon auszugehen, dass die dortigen Verantwortlichen einen Nutzen im beschriebenen Vorgehen erkennen.

Auch das Thema Clusterbomben beschäftigt Deutschland, nicht zuletzt als nicht-ständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat, regelmäßig. Zu Ihren konkreten Fragen, die unmittelbares Regierungshandeln betreffen, verweise ich Sie gerne direkt an das Auswärtige Amt.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann MdB