
(...) Der VW-Konzern hat nachweislich mittels Softwaremanipulationen (illegale Abschalteinrichtungen - defeat devices) bei den Prüfstandtests gegen geltendes Recht verstoßen, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf zur Änderung der Software angeordnet hatte. Nach Aufspielen der neuen Software entsprechen die Fahrzeuge wieder der Typgenehmigung, ohne dass Nachteile beim Verbrauch oder der Leistung entstehen. (...)